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Barrierefreiheit für Ihre Makler-Homepage

HINWEIS: Bei den folgenden Infoformationen handelt es sich nicht um Rechtsberatung. Sie dienen lediglich zur Information und Orientierung. Im konkreten Fall wenden Sie sich bitte an einen Juristen Ihres Vertrauens.

Was ist Barrierefreiheit?

Produkte und Dienstleistungen sind barrierefrei, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.

Fakten zum BFSG

  1. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) soll Barrieren im Bereich der digitalen Medien beseitigen.
  2. Die Vorgaben treten am 28. Juni 2025 in Kraft und eine weitere Umsetzungsfrist gibt es nicht.
  3. Ab diesem Zeitpunkt Überprüfung durch Marktüberwachungsbehörden möglich.
    Zunächst Aufforderung zum Tätigwerden. Bei Nichttätigwerden nach Aufforderung Bußgelder bis 100.000 € möglich.
  4. Neben Marktüberwachungsbehörden können Verbraucher und anerkannte Verbände Verfahren anregen.
  5. Abmahnungen durch Wettbewerber nach dem UWG möglich.

Wer ist dazu verpflichtet?

  1. Ab 10 Mitarbeitern
  2. Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von mind. 2 Mio €

Für wen gelten Ausnahmen?

  1. Kleinstunternehmer (siehe oben)
  2. Tätigkeit ausschließlich im B2B-Bereich

Welche Pflichten bestehen?

  1. Barrierefreiheit: Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der dazugehörigen Verordnung (BFSGV)
  2. Barrierefreiheits-Erklärung: Bereitstellung von Informationen nach Anlage 3 Nummer 1 BFSG in barrierefreier Form für die Allgemeinheit

Checkliste – Was ist zu tun?

1. Verwendung geeigneter Schriftarten, Schriftfarben und Schriftgrößen

Schriftarten mit Serifen sind für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen schwer oder gar nicht lesbar. Verwenden Sie daher Sans-Serif-Schriftarten wie Arial oder Verdana. Ausreichend große Schriftgrößen helfen ebenfalls bei der Lesbarkeit. Skalierbare Schriftgrößen ermöglichen eine Vergrößerung der Texte ohne negative Auswirkungen auf das Layout.

2. Geeignetes Kontrastverhältnis

Achten Sie auf ausreichende Farbkontraste. Verzichten Sie auf grelle Hintergrundfarben und verwenden Sie rot und grün nicht zusammen.

3. Audiodeskriptionen und Alt-Texte

Beschreiben Sie alle visuellen Inhalte mit alternativen Texten für Screenreader. Sorgen Sie für Untertitel und Audiodeskriptionen bei Multimedia-Inhalten. Verwenden Sie keine rein visuellen oder akustischen Hinweise.

4. Klare Webseitenstruktur für barrierefreie Navigation

Strukturieren Sie Ihre Website durch aussagekräftige Menüpunkte und verwenden Sie Symbole durchgängig und einheitlich. Hierdurch können sich Nutzer besser orientieren, eine effiziente Tastaturbedienbarkeit wird gewährleistet und Screenreader können die Inhalte fehlerfrei auslesen.

5. Tastaturbedienbarkeit statt Mausbedienung

Menschen mit Behinderungen oder Einschränkungen können zum Teil keine Maus oder keinen Touchscreen verwenden. Damit die Website fehlerfrei durch Tastatur oder alternative Eingabegeräte gesteuert werden kann, sollten alle Elemente ohne Maus bedienbar sein.

6. Verzicht auf visuelle Effekte, Pop-Ups und Mouseover-Funktionen

Visuelle Effekte wie Blinken und Flackern können epileptische Anfälle auslösen. Pop-ups und Mouse-Over-Inhalte können die Funktionen des Screenreaders beeinträchtigen. Nutzen Sie daher Inline-Benachrichtigungen oder modale Dialogfelder.

7. Alternative Kontaktmöglichkeiten

Bieten Sie Ihren Nutzern nicht nur eine Kontaktmöglichkeit an. Alternativen sind Kontaktformulare, Chats und Rückrufoptionen.

8. ARIA-Attribute und klare HTML-Struktur

Hierdurch können Hilfsmittel wie Screenreader die Inhalte Ihrer Website fehlerfrei auslesen. Achten Sie auf eine aussagekräftige Hauptüberschrift (H1) sowie auf eine klare Überschriften-Struktur und kennzeichnen Sie Verlinkungen deutlich, damit diese vom Text unterschieden werden können.

9. Anleitung des Nutzers

Leiten Sie den Nutzer durch Ihre Website, bieten Sie Erklärungen für Formularfelder und Interaktionsmöglichkeiten und helfen Sie dem Nutzer, sich zurechtzufinden. 
Buttons und Links sollten klar beschriftet werden, damit der Nutzer weiß, welche Funktion sie haben bzw. wohin sie führen.

10. Barrierefreie Gestaltung von mobiler Ansicht

Die Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes gelten nicht nur für die Desktop-Ansicht, sondern auch für die mobile Ansicht sowie für Apps.

11. Rechtstexte barrierefrei einbinden

Auch Rechtstexte müssen barrierefrei auf Ihrer Website eingebunden werden. Achten Sie auch hier auf geeignete Kontraste, ausreichende Schriftgrößen und Zoom-Optionen.

12. Vermeidung von Zeitlimits

Geben Sie den Nutzern ausreichend Zeit, um Formulare etc. auszufüllen.

13. Integration von Hilfsmitteln und Kompatibilität gewährleisten

Machen Sie Ihre Website kompatibel mit Benutzeragenten und assistierender Technik wie Screenreadern, Vergrößerungssoftware, Spracheingabesoftware und Vorlesefunktionen.

14. Verwendung einfacher, verständlicher Sprache

Verwenden Sie in Ihrem Text keine Fremdwörter, keine verschachtelten Sätze und keine Fachbegriffe. Versuchen Sie, Informationen klar und präzise zusammenzufassen. Das Setzen von Absätzen sowie die Verwendung von Überschriften und Unterüberschriften tragen zur Lesbarkeit bei. Beispiele können Inhalte veranschaulichen.

Haben Sie Fragen?

Bei Fragen und Problemen stehen wir Ihnen wie gewohnt jederzeit gerne zur Verfügung.
Auf Wunsch überprüfen wir Ihre bestehende Website auf die neuen Anforderungen und zeigen Ihnen geeignete Lösungsmöglichkeiten auf.

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