Rund um meine Website Tipps, Tricks & Support rund um meine Website von versicherungsmarkt.de Anlegen einer MySQL Datenbank Für verschiedene Leistungen im Rahmen der angebotenen Dienste bei versicherungsmarkt ist eine MySQL-Datenbank Voraussetzung. Diese können Sie in der Regel bei Ihrem Provider durch wenige Klicks selbst anlegen. Die dort vergebenen Zugangsdaten (für die MySQL-Datenbank) sollten Sie dann an uns übermitteln. Hilfeseiten der Provider 1&1 Hilfe-Center: Einrichten einer Datenbank All-Inkl MySQL Datenbank anlegen Strato So nutzen Sie unsere MySQL Datenbank HostEurope Wie aktiviere/konfiguriere ich die mySQL Datenbank? WebhostOne Wie richte ich eine MySQL Datenbank ein? Automatische E-Mails von eigener E-Mail-Adresse Wenn Sie auf Ihrer von uns erstellten Homepage Formulare verwenden, so werden Ihnen die eingegebenen Daten per E-Mail zugestellt. In der Regel erhält Ihr Kunde diese E-Mail ebenfalls in Kopie. Diese automatischen E-Mails werden standardmäßig von noreply@versicherungsmarkt.de versendet. Dies ist nötig, um eventuelle Spam-Filter zu umgehen und die E-Mail zuverlässig zustellen zu können. Wenn Sie es jedoch vorziehen automatische E-Mails mit einer Ihrer E-Mail-Adressen zu versenden, so können wir dies gerne für Sie umsetzen. Dazu ist es nötig, dass Sie uns Zugangsdaten einer eigens dafür zu verwendenden E-Mail-Adresse übersenden. Sofort nach Erhalt können wir die verwendeten Formulare dahingehend umstellen. Gehen Sie dazu wie folgt vor: Richten Sie sich bei Ihrem Provider eine neues E-Mail-Konto ein, welches wir für den Versand verwenden sollen. Beispielsweise noreply@ihre-domain.de Notieren Sie sich die SMTP-Zugangsdaten und lassen uns diese zukommen. Konkret geht es dabei um Hostname Port Verschlüsselung Benutzername Passwort Vorsichtshalber sollten Sie dann bei Ihrem Provider für dieses Konto eine Weiterleitungs-Regel einrichten, sodass dort zugestellte Nachrichten (was eigentlich nicht passieren dürfte) entweder direkt gelöscht oder an Ihre E-Mail-Adresse weitergeleitet werden. Bei Fragen zur Einrichtung eines E-Mail-Kontos hilft Ihnen Ihr Provider sicherlich kompetent weiter. Sobald die Einrichtung auf unserer Seite abgeschlossen ist, werden alle automatischen E-Mails von Ihrer E-Mail-Adresse aus versendet. Contents von versicherungsmarkt Alles rund um unseren Contentmanager Wie binde ich Contents von versicherungsmarkt in meine eigene Website ein? Die versicherungsmarkt.de GmbH stellt Ihnen verschiedene Contents zur Verwendung auf Ihrer Homepage zur Verfügung. Im Folgenden ist beschrieben, wie Sie die Contents auf Ihrer Homepage einbinden können. Hinweis : Zur Einbindung der News bzw. des Newstickers gelten andere Vorgaben, die hier genauer beschrieben sind. Voraussetzungen Ein gültiger Content- und Wartungsvertrag mit der versicherungsmarkt.de gmbh PHP-Unterstützung Ihres Webspaces (mindestens PHP Version 5.3.1) PHP-Modul cURL Ihre Makler-ID die jeweilige Content-Kurzbezeichnung (aus der Link-Übersicht) Link-Übersicht Die Übersicht aller zur Verfügung stehender Contents und Links finden Sie unter folgender URL: https://content.versicherungsmarkt.de/ IHRE_MAKLER_ID /uebersicht Ersetzen Sie dabei IHRE_MAKLER_ID durch die Ihnen mitgeteilte ID. Einbindung via cURL Unsere Contents können Sie mittels der PHP-Funktion cURL einbinden. Vorteil: Sie haben die Gestaltungshoheit und können durch eigene CSS-Angaben das Erscheinungsbild der Contents beeinflussen. Folgende PHP-Funktion sollten Sie dafür zentral definieren: $file) { if(isset($_POST['send_step'])) { foreach($file['name'][$_POST['send_step']] as $fieldname=>$f) { foreach($f as $n=>$filename) { if($filename!="") { $_POST['curlFiles['.$_POST['send_step'].$n.']'] = new CurlFile($file['tmp_name'][$_POST['send_step']][$fieldname][$n], $file['type'][$_POST['send_step']][$fieldname][$n], $filename); } } } } else { for($f=0;isset($file['name'][$f]);$f++) { if($file['name'][$f]!="") { $_POST['curlFiles['.$f.']'] = new CurlFile($file['tmp_name'][$f], $file['type'][$f], $file['name'][$f]); } } } } // echo "
", print_r($_POST), "
"; $ch = curl_init(); curl_setopt($ch, CURLOPT_HTTP_VERSION, '1.1'); curl_setopt($ch, CURLOPT_RETURNTRANSFER, true); curl_setopt($ch, CURLOPT_SSL_VERIFYPEER, false); curl_setopt($ch, CURLOPT_SSL_VERIFYHOST, false); curl_setopt($ch, CURLOPT_URL, $url); if(is_array($post)) { //url-ify the data for the POST $post_string=""; //foreach($post as $key=>$value) { $post_string .= $key.'='.urlencode($value).'&'; } //rtrim($post_string, '&'); //$post_string = http_build_query($post); $post_string = http_build_query($post, '', '&'); //curl_setopt($ch, CURLOPT_HTTPHEADER, array("Content-type: multipart/form-data")); curl_setopt($ch,CURLOPT_POST, count($post)); curl_setopt($ch,CURLOPT_POSTFIELDS, $post_string); } elseif(is_array($_POST)) { curl_setopt($ch, CURLOPT_POST, true); curl_setopt($ch, CURLOPT_POSTFIELDS, $_POST); } curl_setopt($ch, CURLOPT_HTTPHEADER, array('X-Forwarded-For: ' . $_SERVER['REMOTE_ADDR'])); curl_setopt($ch, CURLOPT_HTTPHEADER, array('X-vmarkt-curl-version: 8')); curl_setopt($ch, CURLOPT_REFERER, $_SERVER['SERVER_NAME']); curl_setopt($ch, CURLOPT_COOKIEJAR, './vmarkt_curl_cookie.txt'); curl_setopt($ch, CURLOPT_COOKIEFILE, './vmarkt_curl_cookie.txt'); if($type=="var") { $output = curl_exec($ch); if($output === false) { $vmarkt_curl_error=curl_error($ch); return false; } else { return $output; } } else { $output = curl_exec($ch); if($output === false) { $vmarkt_curl_error=curl_error($ch); echo ""; } else { echo $output; } } curl_close($ch); } } ?> WICHTIG : Insbesondere für die Einbindung von Formularen und Rechnern sind die Optionen CURLOPT_POSTFIELDS und CURLOPT_REFERER zwingend erforderlich! Sobald diese Funktion zentral zur Verfügung steht, können Sie die einzelnen Contents einbinden: Dabei müssen Sie IHRE_MAKLER_ID und CONTENTNAME durch die Ihnen mitgeteilten Daten ersetzen. Linkübersicht Nach Abschluss des Content- und Wartungsvertrages erhalten Sie eine personalisierte Linkübersicht, auf denen sämtliche URLs und Content-Bezeichnungen der zur Verfügung stehenden Contents aufgelistet sind. Dieser erreichen Sie unter www.versicherungsmarkt.de/?content=content&id=IHRE_MAKLER_ID Keine Einbindung via Frames Bitte sehen Sie davon ab, die Contents direkt per Frame oder iFrame einzubinden! Dies kann unter bestimmten Voraussetzungen nicht nur die Funktionsweise der Contents (Formulare und Rechner) beeinträchtigen sondern wirkt sich auch negativ auf die Gestaltung Ihrer Homepage aus. Probleme mit Umlauten und Sonderzeichen / Zeichensatz Sollte es zu Problemen mit Umlauten und Sonderzeichen kommen, können Sie auch einen Parameter charset angeben, in dem Sie den von Ihnen verwendeten Zeichensatz angeben. Beispiel: oder CSS unterdrücken In manchen Contents werden CSS-Styles mitgeliefert. Um diese zu unterdrücken steht Ihnen der Parameter load_css zur Verfügung. Beispiel: JavaScript unterdrücken In manchen Contents werden JavaScript-Funktionen mitgeliefert. Um diese zu unterdrücken steht Ihnen der Parameter load_js zur Verfügung. Hinweis: Die Unterdrückung von JavaScript-Dateien kann die Funktionstüchtigkeit einzelner Inhalte einschränken. Überprüfen Sie die jeweiligen Inhalte daher sehr genau und ersetzen eventuelle JS-Funktionen durch Ihre eigenen Funktionen! Beispiel: Wie binde ich den Newsticker von versicherungsmarkt in meine eigene Website ein? Einbindung der News in die eigene Website Um die von versicherungsmarkt.de gmbh zur Verfügung gestellten News in die eigene Website einzubinden befolgen Sie die folgenden Schritte: 1. Laden Sie die aktuelle News-API herunter und speichern Sie diese lokal auf Ihrem Webspace Sie finden die News-API als Anlage am Ende der Wiki-Seite. Merken Sie sich den Pfad zur API-Datei. 2. Anlage einer PHP-Seite für den Newsüberblick (und Detailansicht) Legen Sie eine PHP-Datei an, die für die spätere Anzeige der Newsbeiträge verwendet wird. Sie können diese Datei in Ihrer Menüstruktur auch als "Newsüberblick" verlinken. Versehen Sie diese Seite mit dem folgenden PHP-Code, der Ihre Makler-ID und den lokalen Pfad der zur Verfügung gestellten API (Aus Punkt 1) enthält. Beispiel: Merken Sie sich den Dateinamen Ihrer News-Seite 3. Einbindung des Newstickers Definieren Sie auf Ihrer Website einen Container, in welchem der Newsticker später angezeigt werden soll und versehen diesen mit der ID vmarkt_ticker . Beispiel:
Binden Sie vor dem -Tag die folgende JavaScript-Datei ein und geben dabei Ihre Makler-ID sowie die URL oder den Dateinamen Ihrer Unterseite an, auf der die Detailansicht erscheinen soll. (Aus Punkt2) Beispiel: .htaccess-Dateien unter Mac OS X sichtbar machen Einige unserer Kunden sind möglicherweise bereits mit der Tatsache vertraut: Unter OS X werden standardmäßig alle Dateien, die als unsichtbar gekennzeichnet sind, verborgen.  Dies ist grundsätzlich von Vorteil, insbesondere für Benutzerinnen und Benutzer, die weniger erfahren sind, da es die Dateistruktur übersichtlich und ordentlich hält. Allerdings kann es bei bestimmten Anwendungsfällen, wie beispielsweise beim Einrichten der VEMA Landingpages unter der eigenen Domain, vorkommen, dass die .htaccess-Datei unbeabsichtigt übersehen wird. Bei allen Dateien, die mit einem Punkt beginnen, handelt es sich um versteckte Dateien unter OS X. Diese können aber ganz einfach über die Eingabe der folgenden Befehle in der Konsole/Terminal eingeblendet werden: Öffnen Sie dazu einfach ein Terminal-Fenster und geben die folgenden Befehle ein: defaults write com.apple.finder AppleShowAllFiles TRUE killall Finder Um die Einstellung wieder rückgängig zu machen können Sie den folgenden Befehl im Terminal nutzen: defaults write com.apple.finder AppleShowAllFiles FALSE killall Finder Barrierefreiheit für Ihre Makler-Homepage HINWEIS: Bei den folgenden Informationen handelt es sich nicht um Rechtsberatung. Sie dienen lediglich zur Information und Orientierung. Im konkreten Fall wenden Sie sich bitte an einen Juristen Ihres Vertrauens. Was ist Barrierefreiheit? Produkte und Dienstleistungen sind barrierefrei, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Fakten zum BFSG Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) soll Barrieren im Bereich der digitalen Medien beseitigen. Die Vorgaben treten am 28. Juni 2025 in Kraft und eine weitere Umsetzungsfrist gibt es nicht. Ab diesem Zeitpunkt Überprüfung durch Marktüberwachungsbehörden möglich. Zunächst Aufforderung zum Tätigwerden. Bei Nichttätigwerden nach Aufforderung Bußgelder bis 100.000 € möglich. Neben Marktüberwachungsbehörden können Verbraucher und anerkannte Verbände Verfahren anregen. Abmahnungen durch Wettbewerber nach dem UWG möglich. Wer ist dazu verpflichtet? Mindestens 10 Mitarbeiter ODER Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von mind. 2 Mio € Für wen gelten Ausnahmen? Kleinstunternehmer (weniger als 10 Mitarbeiter UND  Jahresumsatz/Bilanzsumme unter 2 Mio €) Tätigkeit ausschließlich im B2B-Bereich Welche Pflichten bestehen? Barrierefreiheit : Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der dazugehörigen Verordnung (BFSGV) Barrierefreiheits-Erklärung : Bereitstellung von Informationen nach Anlage 3 Nummer 1 BFSG in barrierefreier Form für die Allgemeinheit Checkliste – Was ist zu tun? 1. Verwendung geeigneter Schriftarten, Schriftfarben und Schriftgrößen Schriftarten mit Serifen sind für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen schwer oder gar nicht lesbar. Verwenden Sie daher Sans-Serif-Schriftarten wie Arial oder Verdana. Ausreichend große Schriftgrößen helfen ebenfalls bei der Lesbarkeit. Skalierbare Schriftgrößen ermöglichen eine Vergrößerung der Texte ohne negative Auswirkungen auf das Layout. 2. Geeignetes Kontrastverhältnis Achten Sie auf ausreichende Farbkontraste. Verzichten Sie auf grelle Hintergrundfarben und verwenden Sie rot und grün nicht zusammen. 3. Audiodeskriptionen und Alt-Texte Beschreiben Sie alle visuellen Inhalte mit alternativen Texten für Screenreader. Sorgen Sie für Untertitel und Audiodeskriptionen bei Multimedia-Inhalten. Verwenden Sie keine rein visuellen oder akustischen Hinweise. 4. Klare Webseitenstruktur für barrierefreie Navigation Strukturieren Sie Ihre Website durch aussagekräftige Menüpunkte und verwenden Sie Symbole durchgängig und einheitlich. Hierdurch können sich Nutzer besser orientieren, eine effiziente Tastaturbedienbarkeit wird gewährleistet und Screenreader können die Inhalte fehlerfrei auslesen. 5. Tastaturbedienbarkeit statt Mausbedienung Menschen mit Behinderungen oder Einschränkungen können zum Teil keine Maus oder keinen Touchscreen verwenden. Damit die Website fehlerfrei durch Tastatur oder alternative Eingabegeräte gesteuert werden kann, sollten alle Elemente ohne Maus bedienbar sein. 6. Verzicht auf visuelle Effekte, Pop-Ups und Mouseover-Funktionen Visuelle Effekte wie Blinken und Flackern können epileptische Anfälle auslösen. Pop-ups und Mouse-Over-Inhalte können die Funktionen des Screenreaders beeinträchtigen. Nutzen Sie daher Inline-Benachrichtigungen oder modale Dialogfelder. 7. Alternative Kontaktmöglichkeiten Bieten Sie Ihren Nutzern nicht nur eine Kontaktmöglichkeit an. Alternativen sind Kontaktformulare, Chats und Rückrufoptionen. 8. ARIA-Attribute und klare HTML-Struktur Hierdurch können Hilfsmittel wie Screenreader die Inhalte Ihrer Website fehlerfrei auslesen. Achten Sie auf eine aussagekräftige Hauptüberschrift (H1) sowie auf eine klare Überschriften-Struktur und kennzeichnen Sie Verlinkungen deutlich, damit diese vom Text unterschieden werden können. 9. Anleitung des Nutzers Leiten Sie den Nutzer durch Ihre Website, bieten Sie Erklärungen für Formularfelder und Interaktionsmöglichkeiten und helfen Sie dem Nutzer, sich zurechtzufinden.  Buttons und Links sollten klar beschriftet werden, damit der Nutzer weiß, welche Funktion sie haben bzw. wohin sie führen. 10. Barrierefreie Gestaltung von mobiler Ansicht Die Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes gelten nicht nur für die Desktop-Ansicht, sondern auch für die mobile Ansicht sowie für Apps. 11. Rechtstexte barrierefrei einbinden Auch Rechtstexte müssen barrierefrei auf Ihrer Website eingebunden werden. Achten Sie auch hier auf geeignete Kontraste, ausreichende Schriftgrößen und Zoom-Optionen. 12. Vermeidung von Zeitlimits Geben Sie den Nutzern ausreichend Zeit, um Formulare etc. auszufüllen. 13. Integration von Hilfsmitteln und Kompatibilität gewährleisten Machen Sie Ihre Website kompatibel mit Benutzeragenten und assistierender Technik wie Screenreadern, Vergrößerungssoftware, Spracheingabesoftware und Vorlesefunktionen. 14. Verwendung einfacher, verständlicher Sprache Verwenden Sie in Ihrem Text keine Fremdwörter, keine verschachtelten Sätze und keine Fachbegriffe. Versuchen Sie, Informationen klar und präzise zusammenzufassen. Das Setzen von Absätzen sowie die Verwendung von Überschriften und Unterüberschriften tragen zur Lesbarkeit bei. Beispiele können Inhalte veranschaulichen. Haben Sie Fragen? Bei Fragen und Problemen stehen wir Ihnen wie gewohnt jederzeit gerne zur Verfügung. Auf Wunsch überprüfen wir Ihre bestehende Website auf die neuen Anforderungen und zeigen Ihnen geeignete Lösungsmöglichkeiten auf. www.versicherungsmarkt.de gmbh • Unterkonnersreuth 29 • 95500 Heinersreuth Tel: 0921 990921-22 • service@versicherungsmarkt.de SSL-Zertifikat wurde zurückgezogen ("revoked") - Was ist nun zu tun? Ein SSL-Zertifikat sichert die Verbindung zwischen Browser und Server ab. Damit ein Browser dem Zertifikat vertraut, muss es von einer anerkannten Zertifizierungsstelle (CA) stammen. Wenn ein Zertifikat widerrufen wurde, bedeutet das: Die CA hat das Zertifikat aus dem Vertrauenskreis entfernt. Browser (wie Chrome, Firefox etc.) prüfen das Zertifikat und stellen fest: Dieses Zertifikat wurde aktiv zurückgezogen und darf nicht mehr verwendet werden. Infolgedessen zeigen Browser Warnungen an oder blockieren die Seite komplett, z. B. mit Meldungen wie „Verbindung nicht sicher“ oder „Zertifikat wurde widerrufen“. Mögliche Ursachen für einen Widerruf Ein Zertifikat kann aus mehreren Gründen widerrufen werden. Die häufigsten sind: 1. 🔐 Private Key wurde kompromittiert Wenn der private Schlüssel des SSL-Zertifikats in falsche Hände geraten ist (z. B. durch einen Serverhack), kann die CA das Zertifikat widerrufen, um Missbrauch zu verhindern. 2. ⚠️ Fehlkonfiguration oder technische Fehler bei der Ausstellung Manchmal stellt eine CA ein Zertifikat aus, das fehlerhafte Daten enthält oder auf unsichere Weise generiert wurde. In diesem Fall wird das Zertifikat proaktiv widerrufen. 3. 🧾 Domain oder Organisation ist nicht mehr berechtigt Wenn der Domaininhaber nachträglich das Recht auf die Domain verliert (z. B. durch einen Rechtsstreit oder Domainübertragung), kann die CA das Zertifikat widerrufen. 4. 🔄 Zertifikat wurde ersetzt Ein neues Zertifikat wurde generiert und das alte widerrufen, um z. B. eine saubere Übergabe oder Sicherheitsrichtlinie einzuhalten (z. B. bei Zertifikatsrotation oder Änderung der Verschlüsselungsalgorithmen). 5. 🙋 Widerruf auf Antrag des Kunden Der Inhaber des Zertifikats kann selbst bei der CA einen Widerruf beantragen – z. B. bei Verdacht auf Missbrauch, Diebstahl oder Änderung der Inhaberdaten. Was ist nun zu tun? Da wir das Hosting Ihrer Domain nicht betreiben, können wir hier nicht für Sie tätig werden. 1. Kontakt mit Ihrem Hoster aufnehmen Ihr Hosting-Provider hat in der Regel den privaten Schlüssel/Zugriff und ist auch für die Zertifikatserneuerung zuständig. Fragen Sie bei Ihrem Hosting-Provider nach, weshalb das Zertifikat widerrufen wurde. Fordern Sie die Neuausstellung und Installation eines neuen Zertifikats an.