Rund um meine Website

Tipps, Tricks & Support rund um meine Website von versicherungsmarkt.de

Anlegen einer MySQL Datenbank

Für verschiedene Leistungen im Rahmen der angebotenen Dienste bei versicherungsmarkt ist eine MySQL-Datenbank Voraussetzung.

Diese können Sie in der Regel bei Ihrem Provider durch wenige Klicks selbst anlegen.
Die dort vergebenen Zugangsdaten (für die MySQL-Datenbank) sollten Sie dann an uns übermitteln.

Hilfeseiten der Provider

Automatische E-Mails von eigener E-Mail-Adresse

Wenn Sie auf Ihrer von uns erstellten Homepage Formulare verwenden, so werden Ihnen die eingegebenen Daten per E-Mail zugestellt.
In der Regel erhält Ihr Kunde diese E-Mail ebenfalls in Kopie.

Diese automatischen E-Mails werden standardmäßig von noreply@versicherungsmarkt.de versendet.
Dies ist nötig, um eventuelle Spam-Filter zu umgehen und die E-Mail zuverlässig zustellen zu können.

Wenn Sie es jedoch vorziehen automatische E-Mails mit einer Ihrer E-Mail-Adressen zu versenden, so können wir dies gerne für Sie umsetzen.
Dazu ist es nötig, dass Sie uns Zugangsdaten einer eigens dafür zu verwendenden E-Mail-Adresse übersenden. Sofort nach Erhalt können wir die verwendeten Formulare dahingehend umstellen.

Gehen Sie dazu wie folgt vor:

  1. Richten Sie sich bei Ihrem Provider eine neues E-Mail-Konto ein, welches wir für den Versand verwenden sollen. Beispielsweise noreply@ihre-domain.de
  2. Notieren Sie sich die SMTP-Zugangsdaten und lassen uns diese zukommen.
    Konkret geht es dabei um
    • Hostname
    • Port
    • Verschlüsselung
    • Benutzername
    • Passwort

  3. Vorsichtshalber sollten Sie dann bei Ihrem Provider für dieses Konto eine Weiterleitungs-Regel einrichten, sodass dort zugestellte Nachrichten (was eigentlich nicht passieren dürfte) entweder direkt gelöscht oder an Ihre E-Mail-Adresse weitergeleitet werden.

Bei Fragen zur Einrichtung eines E-Mail-Kontos hilft Ihnen Ihr Provider sicherlich kompetent weiter.

Sobald die Einrichtung auf unserer Seite abgeschlossen ist, werden alle automatischen E-Mails von Ihrer E-Mail-Adresse aus versendet.

Contents von versicherungsmarkt

Alles rund um unseren Contentmanager

Contents von versicherungsmarkt

Wie binde ich Contents von versicherungsmarkt in meine eigene Website ein?

Die versicherungsmarkt.de GmbH stellt Ihnen verschiedene Contents zur Verwendung auf Ihrer Homepage zur Verfügung.

Im Folgenden ist beschrieben, wie Sie die Contents auf Ihrer Homepage einbinden können.
Hinweis: Zur Einbindung der News bzw. des Newstickers gelten andere Vorgaben, die hier genauer beschrieben sind.

Voraussetzungen

Die Übersicht aller zur Verfügung stehender Contents und Links finden Sie unter folgender URL:
https://content.versicherungsmarkt.de/IHRE_MAKLER_ID/uebersicht

Ersetzen Sie dabei IHRE_MAKLER_ID durch die Ihnen mitgeteilte ID.

Einbindung via cURL

Unsere Contents können Sie mittels der PHP-Funktion cURL einbinden.

Vorteil: Sie haben die Gestaltungshoheit und können durch eigene CSS-Angaben das Erscheinungsbild der Contents beeinflussen.

Folgende PHP-Funktion sollten Sie dafür zentral definieren:

<?php
/*
vmarkt-curl-Version: 8 | 10.12.2019
*/
if(!function_exists("curl_include")) {
	function curl_include($url, $type="show", $post="") {
		foreach($_FILES as $i=>$file) {
			if(isset($_POST['send_step'])) {
				foreach($file['name'][$_POST['send_step']] as $fieldname=>$f) {
					foreach($f as $n=>$filename) {
						if($filename!="") {
							$_POST['curlFiles['.$_POST['send_step'].$n.']'] = new CurlFile($file['tmp_name'][$_POST['send_step']][$fieldname][$n], $file['type'][$_POST['send_step']][$fieldname][$n], $filename);
						}
					}
				}
			}
			else {
				for($f=0;isset($file['name'][$f]);$f++) {
					if($file['name'][$f]!="") {
						$_POST['curlFiles['.$f.']'] = new CurlFile($file['tmp_name'][$f], $file['type'][$f], $file['name'][$f]);					
					}
				}			
			}
		}
		// echo "<pre>", print_r($_POST), "</pre>";
		$ch = curl_init();
		curl_setopt($ch, CURLOPT_HTTP_VERSION, '1.1');
		curl_setopt($ch, CURLOPT_RETURNTRANSFER, true);
		curl_setopt($ch, CURLOPT_SSL_VERIFYPEER, false);
		curl_setopt($ch, CURLOPT_SSL_VERIFYHOST, false);
		curl_setopt($ch, CURLOPT_URL, $url);
		if(is_array($post)) {
			//url-ify the data for the POST
			$post_string="";
			//foreach($post as $key=>$value) { $post_string .= $key.'='.urlencode($value).'&'; }
			//rtrim($post_string, '&');
			//$post_string = http_build_query($post);
			$post_string = http_build_query($post, '', '&');
			//curl_setopt($ch, CURLOPT_HTTPHEADER, array("Content-type: multipart/form-data"));
			curl_setopt($ch,CURLOPT_POST, count($post));
			curl_setopt($ch,CURLOPT_POSTFIELDS, $post_string);
		}
		elseif(is_array($_POST)) {
			curl_setopt($ch, CURLOPT_POST, true);
			curl_setopt($ch, CURLOPT_POSTFIELDS, $_POST);
		}
		curl_setopt($ch, CURLOPT_HTTPHEADER, array('X-Forwarded-For: ' . $_SERVER['REMOTE_ADDR']));
		curl_setopt($ch, CURLOPT_HTTPHEADER, array('X-vmarkt-curl-version: 8'));
		curl_setopt($ch, CURLOPT_REFERER, $_SERVER['SERVER_NAME']);
		curl_setopt($ch, CURLOPT_COOKIEJAR, './vmarkt_curl_cookie.txt'); 
		curl_setopt($ch, CURLOPT_COOKIEFILE, './vmarkt_curl_cookie.txt');
		if($type=="var") {
			$output = curl_exec($ch);
			if($output === false) {
				$vmarkt_curl_error=curl_error($ch);
				return false;
			}
			else {
				return $output;
			}
		}
		else {
			$output = curl_exec($ch);
			if($output === false) {
				$vmarkt_curl_error=curl_error($ch);
				echo "";
			}
			else {
				echo $output;
			}
		}
		curl_close($ch);
	}
}
?>

WICHTIG: Insbesondere für die Einbindung von Formularen und Rechnern sind die Optionen CURLOPT_POSTFIELDS und CURLOPT_REFERER zwingend erforderlich!

Sobald diese Funktion zentral zur Verfügung steht, können Sie die einzelnen Contents einbinden:

<?php
curl_include("https://content.versicherungsmarkt.de/IHRE_MAKLER_ID/CONTENTNAME");
?>

Dabei müssen Sie IHRE_MAKLER_ID und CONTENTNAME durch die Ihnen mitgeteilten Daten ersetzen.

Linkübersicht

Nach Abschluss des Content- und Wartungsvertrages erhalten Sie eine personalisierte Linkübersicht, auf denen sämtliche URLs und Content-Bezeichnungen der zur Verfügung stehenden Contents aufgelistet sind. Dieser erreichen Sie unter www.versicherungsmarkt.de/?content=content&id=IHRE_MAKLER_ID

Keine Einbindung via Frames

Bitte sehen Sie davon ab, die Contents direkt per Frame oder iFrame einzubinden!
Dies kann unter bestimmten Voraussetzungen nicht nur die Funktionsweise der Contents (Formulare und Rechner) beeinträchtigen sondern wirkt sich auch negativ auf die Gestaltung Ihrer Homepage aus.

Probleme mit Umlauten und Sonderzeichen / Zeichensatz

Sollte es zu Problemen mit Umlauten und Sonderzeichen kommen, können Sie auch einen Parameter charset angeben, in dem Sie den von Ihnen verwendeten Zeichensatz angeben.

Beispiel:

<?php
curl_include("https://content.versicherungsmarkt.de/IHRE_MAKLER_ID/CONTENTNAME?charset=iso8859-1");
?>

oder

<?php
curl_include("https://content.versicherungsmarkt.de/IHRE_MAKLER_ID/CONTENTNAME?charset=utf8");
?>

CSS unterdrücken

In manchen Contents werden CSS-Styles mitgeliefert.
Um diese zu unterdrücken steht Ihnen der Parameter load_css zur Verfügung.

Beispiel:

<?php
curl_include("https://content.versicherungsmarkt.de/IHRE_MAKLERID/CONTENTNAME?load_css=false");
?>

JavaScript unterdrücken

In manchen Contents werden JavaScript-Funktionen mitgeliefert.
Um diese zu unterdrücken steht Ihnen der Parameter load_js zur Verfügung.
Hinweis: Die Unterdrückung von JavaScript-Dateien kann die Funktionstüchtigkeit einzelner Inhalte einschränken. Überprüfen Sie die jeweiligen Inhalte daher sehr genau und ersetzen eventuelle JS-Funktionen durch Ihre eigenen Funktionen!

Beispiel:

<?php
curl_include("https://content.versicherungsmarkt.de/IHRE_MAKLERID/CONTENTNAME?load_js=false");
?>
Contents von versicherungsmarkt

Wie binde ich den Newsticker von versicherungsmarkt in meine eigene Website ein?

Einbindung der News in die eigene Website

Um die von versicherungsmarkt.de gmbh zur Verfügung gestellten News in die eigene Website einzubinden befolgen Sie die folgenden Schritte:

1. Laden Sie die aktuelle News-API herunter und speichern Sie diese lokal auf Ihrem Webspace
  1. Sie finden die News-API als Anlage am Ende der Wiki-Seite.
  2. Merken Sie sich den Pfad zur API-Datei.
2. Anlage einer PHP-Seite für den Newsüberblick (und Detailansicht)
  1. Legen Sie eine PHP-Datei an, die für die spätere Anzeige der Newsbeiträge verwendet wird.
    Sie können diese Datei in Ihrer Menüstruktur auch als "Newsüberblick" verlinken.

  2. Versehen Sie diese Seite mit dem folgenden PHP-Code, der Ihre Makler-ID und den lokalen Pfad der zur Verfügung gestellten API (Aus Punkt 1) enthält.
    Beispiel:
    <?php $vmarkt_id="MEINE_MAKLER_ID"; require("vmarkt_news_api.php"); ?>
  3. Merken Sie sich den Dateinamen Ihrer News-Seite
3. Einbindung des Newstickers
  1. Definieren Sie auf Ihrer Website einen Container, in welchem der Newsticker später angezeigt werden soll und versehen diesen mit der ID vmarkt_ticker.
    Beispiel:
    <div id="vmarkt_ticker">
    </div>
  2. Binden Sie vor dem </body>-Tag die folgende JavaScript-Datei ein und geben dabei Ihre Makler-ID sowie die URL oder den Dateinamen Ihrer Unterseite an, auf der die Detailansicht erscheinen soll. (Aus Punkt2)
    Beispiel:
    <script language="javascript" src="https://content.versicherungsmarkt.de/news/newsticker.js.php?id=MEINE_MAKLER_ID&newspage=MEINE_EIGENE_NEWS_DETAILS.PHP">
    </script>

.htaccess-Dateien unter Mac OS X sichtbar machen

Einige unserer Kunden sind möglicherweise bereits mit der Tatsache vertraut: Unter OS X werden standardmäßig alle Dateien, die als unsichtbar gekennzeichnet sind, verborgen. 
Dies ist grundsätzlich von Vorteil, insbesondere für Benutzerinnen und Benutzer, die weniger erfahren sind, da es die Dateistruktur übersichtlich und ordentlich hält. Allerdings kann es bei bestimmten Anwendungsfällen, wie beispielsweise beim Einrichten der VEMA Landingpages unter der eigenen Domain, vorkommen, dass die .htaccess-Datei unbeabsichtigt übersehen wird.

Bei allen Dateien, die mit einem Punkt beginnen, handelt es sich um versteckte Dateien unter OS X. Diese können aber ganz einfach über die Eingabe der folgenden Befehle in der Konsole/Terminal eingeblendet werden:

Öffnen Sie dazu einfach ein Terminal-Fenster und geben die folgenden Befehle ein:

defaults write com.apple.finder AppleShowAllFiles TRUE  
killall Finder  

Um die Einstellung wieder rückgängig zu machen können Sie den folgenden Befehl im Terminal nutzen:

defaults write com.apple.finder AppleShowAllFiles FALSE  
killall Finder 

Barrierefreiheit für Ihre Makler-Homepage

HINWEIS: Bei den folgenden Informationen handelt es sich nicht um Rechtsberatung. Sie dienen lediglich zur Information und Orientierung. Im konkreten Fall wenden Sie sich bitte an einen Juristen Ihres Vertrauens.

Was ist Barrierefreiheit?

Produkte und Dienstleistungen sind barrierefrei, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.

Fakten zum BFSG

  1. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) soll Barrieren im Bereich der digitalen Medien beseitigen.
  2. Die Vorgaben treten am 28. Juni 2025 in Kraft und eine weitere Umsetzungsfrist gibt es nicht.
  3. Ab diesem Zeitpunkt Überprüfung durch Marktüberwachungsbehörden möglich.
    Zunächst Aufforderung zum Tätigwerden. Bei Nichttätigwerden nach Aufforderung Bußgelder bis 100.000 € möglich.
  4. Neben Marktüberwachungsbehörden können Verbraucher und anerkannte Verbände Verfahren anregen.
  5. Abmahnungen durch Wettbewerber nach dem UWG möglich.

Wer ist dazu verpflichtet?

  1. Mindestens 10 Mitarbeiter
    ODER
  2. Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von mind. 2 Mio €

Für wen gelten Ausnahmen?

  1. Kleinstunternehmer (weniger als 10 Mitarbeiter UND Jahresumsatz/Bilanzsumme unter 2 Mio €)
  2. Tätigkeit ausschließlich im B2B-Bereich

Welche Pflichten bestehen?

  1. Barrierefreiheit: Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der dazugehörigen Verordnung (BFSGV)
  2. Barrierefreiheits-Erklärung: Bereitstellung von Informationen nach Anlage 3 Nummer 1 BFSG in barrierefreier Form für die Allgemeinheit

Checkliste – Was ist zu tun?

1. Verwendung geeigneter Schriftarten, Schriftfarben und Schriftgrößen

Schriftarten mit Serifen sind für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen schwer oder gar nicht lesbar. Verwenden Sie daher Sans-Serif-Schriftarten wie Arial oder Verdana. Ausreichend große Schriftgrößen helfen ebenfalls bei der Lesbarkeit. Skalierbare Schriftgrößen ermöglichen eine Vergrößerung der Texte ohne negative Auswirkungen auf das Layout.

2. Geeignetes Kontrastverhältnis

Achten Sie auf ausreichende Farbkontraste. Verzichten Sie auf grelle Hintergrundfarben und verwenden Sie rot und grün nicht zusammen.

3. Audiodeskriptionen und Alt-Texte

Beschreiben Sie alle visuellen Inhalte mit alternativen Texten für Screenreader. Sorgen Sie für Untertitel und Audiodeskriptionen bei Multimedia-Inhalten. Verwenden Sie keine rein visuellen oder akustischen Hinweise.

4. Klare Webseitenstruktur für barrierefreie Navigation

Strukturieren Sie Ihre Website durch aussagekräftige Menüpunkte und verwenden Sie Symbole durchgängig und einheitlich. Hierdurch können sich Nutzer besser orientieren, eine effiziente Tastaturbedienbarkeit wird gewährleistet und Screenreader können die Inhalte fehlerfrei auslesen.

5. Tastaturbedienbarkeit statt Mausbedienung

Menschen mit Behinderungen oder Einschränkungen können zum Teil keine Maus oder keinen Touchscreen verwenden. Damit die Website fehlerfrei durch Tastatur oder alternative Eingabegeräte gesteuert werden kann, sollten alle Elemente ohne Maus bedienbar sein.

6. Verzicht auf visuelle Effekte, Pop-Ups und Mouseover-Funktionen

Visuelle Effekte wie Blinken und Flackern können epileptische Anfälle auslösen. Pop-ups und Mouse-Over-Inhalte können die Funktionen des Screenreaders beeinträchtigen. Nutzen Sie daher Inline-Benachrichtigungen oder modale Dialogfelder.

7. Alternative Kontaktmöglichkeiten

Bieten Sie Ihren Nutzern nicht nur eine Kontaktmöglichkeit an. Alternativen sind Kontaktformulare, Chats und Rückrufoptionen.

8. ARIA-Attribute und klare HTML-Struktur

Hierdurch können Hilfsmittel wie Screenreader die Inhalte Ihrer Website fehlerfrei auslesen. Achten Sie auf eine aussagekräftige Hauptüberschrift (H1) sowie auf eine klare Überschriften-Struktur und kennzeichnen Sie Verlinkungen deutlich, damit diese vom Text unterschieden werden können.

9. Anleitung des Nutzers

Leiten Sie den Nutzer durch Ihre Website, bieten Sie Erklärungen für Formularfelder und Interaktionsmöglichkeiten und helfen Sie dem Nutzer, sich zurechtzufinden. 
Buttons und Links sollten klar beschriftet werden, damit der Nutzer weiß, welche Funktion sie haben bzw. wohin sie führen.

10. Barrierefreie Gestaltung von mobiler Ansicht

Die Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes gelten nicht nur für die Desktop-Ansicht, sondern auch für die mobile Ansicht sowie für Apps.

11. Rechtstexte barrierefrei einbinden

Auch Rechtstexte müssen barrierefrei auf Ihrer Website eingebunden werden. Achten Sie auch hier auf geeignete Kontraste, ausreichende Schriftgrößen und Zoom-Optionen.

12. Vermeidung von Zeitlimits

Geben Sie den Nutzern ausreichend Zeit, um Formulare etc. auszufüllen.

13. Integration von Hilfsmitteln und Kompatibilität gewährleisten

Machen Sie Ihre Website kompatibel mit Benutzeragenten und assistierender Technik wie Screenreadern, Vergrößerungssoftware, Spracheingabesoftware und Vorlesefunktionen.

14. Verwendung einfacher, verständlicher Sprache

Verwenden Sie in Ihrem Text keine Fremdwörter, keine verschachtelten Sätze und keine Fachbegriffe. Versuchen Sie, Informationen klar und präzise zusammenzufassen. Das Setzen von Absätzen sowie die Verwendung von Überschriften und Unterüberschriften tragen zur Lesbarkeit bei. Beispiele können Inhalte veranschaulichen.

Haben Sie Fragen?

Bei Fragen und Problemen stehen wir Ihnen wie gewohnt jederzeit gerne zur Verfügung.
Auf Wunsch überprüfen wir Ihre bestehende Website auf die neuen Anforderungen und zeigen Ihnen geeignete Lösungsmöglichkeiten auf.

www.versicherungsmarkt.de gmbh • Unterkonnersreuth 29 • 95500 Heinersreuth
Tel: 0921 990921-22 • service@versicherungsmarkt.de

SSL-Zertifikat wurde zurückgezogen ("revoked") - Was ist nun zu tun?

Ein SSL-Zertifikat sichert die Verbindung zwischen Browser und Server ab. Damit ein Browser dem Zertifikat vertraut, muss es von einer anerkannten Zertifizierungsstelle (CA) stammen.

Wenn ein Zertifikat widerrufen wurde, bedeutet das:

Mögliche Ursachen für einen Widerruf

Ein Zertifikat kann aus mehreren Gründen widerrufen werden. Die häufigsten sind:

1. 🔐 Private Key wurde kompromittiert

Wenn der private Schlüssel des SSL-Zertifikats in falsche Hände geraten ist (z. B. durch einen Serverhack), kann die CA das Zertifikat widerrufen, um Missbrauch zu verhindern.

2. ⚠️ Fehlkonfiguration oder technische Fehler bei der Ausstellung

Manchmal stellt eine CA ein Zertifikat aus, das fehlerhafte Daten enthält oder auf unsichere Weise generiert wurde. In diesem Fall wird das Zertifikat proaktiv widerrufen.

3. 🧾 Domain oder Organisation ist nicht mehr berechtigt

Wenn der Domaininhaber nachträglich das Recht auf die Domain verliert (z. B. durch einen Rechtsstreit oder Domainübertragung), kann die CA das Zertifikat widerrufen.

4. 🔄 Zertifikat wurde ersetzt

Ein neues Zertifikat wurde generiert und das alte widerrufen, um z. B. eine saubere Übergabe oder Sicherheitsrichtlinie einzuhalten (z. B. bei Zertifikatsrotation oder Änderung der Verschlüsselungsalgorithmen).

5. 🙋 Widerruf auf Antrag des Kunden

Der Inhaber des Zertifikats kann selbst bei der CA einen Widerruf beantragen – z. B. bei Verdacht auf Missbrauch, Diebstahl oder Änderung der Inhaberdaten.

Was ist nun zu tun?

Da wir das Hosting Ihrer Domain nicht betreiben, können wir hier nicht für Sie tätig werden.

1. Kontakt mit Ihrem Hoster aufnehmen

 

Widerrufsbutton auf Makler-Websites – Handlungsbedarf für Versicherungsmakler?

Kurzfassung

Für die meisten Versicherungsmakler besteht kein unmittelbarer Handlungsbedarf hinsichtlich des neuen elektronischen Widerrufsbuttons.

Der Grund: Bei Online-Abschlussstrecken für Versicherungen ist der Makler in der Regel nicht Vertragspartner des Versicherungsvertrags. Vertragspartner des Kunden ist stets der jeweilige Versicherer. Entsprechend obliegen auch die gesetzlichen Pflichten rund um den Widerruf grundsätzlich dem Versicherer.


Hintergrund

Ab dem 19.06.2026 müssen Unternehmer für bestimmte online abgeschlossene Verbraucherverträge einen elektronischen Widerrufsbutton bereitstellen.

Viele Makler fragen sich daher, ob diese Pflicht auch für ihre Website gilt – insbesondere dann, wenn dort Online-Abschlussstrecken von Versicherern oder Vergleichsrechnern eingebunden sind.


Typische Makler-Konstellation

In der Praxis werden häufig:

Der Kunde schließt den Versicherungsvertrag dabei nicht mit dem Makler, sondern unmittelbar mit dem Versicherer.


Unsere Einschätzung

In diesen Fällen sehen wir derzeit keine Pflicht des Maklers, selbst einen Widerrufsbutton für den Versicherungsvertrag vorzuhalten.

Entscheidend ist:

Damit liegt die Verantwortung für die Umsetzung der gesetzlichen Widerrufsanforderungen grundsätzlich beim Versicherer.


Gilt das auch für eingebettete iFrames?

Ja, regelmäßig schon.

Allein die Einbindung einer Abschlussstrecke per iFrame auf der Makler-Website führt nicht automatisch dazu, dass der Makler zum Vertragspartner oder Verantwortlichen für den Versicherungsvertrag wird.

Solange die Abschlussstrecke dem Versicherer zuzuordnen ist und der Vertrag unmittelbar mit dem Versicherer geschlossen wird, spricht vieles dafür, dass auch die Widerrufsbutton-Pflicht beim Versicherer verbleibt.


Warum wir keinen Online-Abschluss von Maklerverträgen empfehlen

Teilweise wird diskutiert, ob bei einem online abgeschlossenen Maklervertrag oder Maklermandat eigene Widerrufspflichten entstehen können.

Aus diesem Grund empfehlen wir grundsätzlich, keine eigenständigen Maklerverträge oder Maklermandate online abzuschließen.

Werden über die Website ausschließlich Versicherungsverträge zwischen Kunde und Versicherer vermittelt, reduziert sich das Risiko zusätzlicher rechtlicher Anforderungen erheblich.


Empfehlung für Makler

Prüfen Sie, ob Ihre Website den folgenden Grundsätzen entspricht:

✅ Der Versicherungsvertrag wird mit dem Versicherer geschlossen.

✅ Der Antrag wird direkt an den Versicherer übermittelt.

✅ Die Vertragsannahme erfolgt durch den Versicherer.

✅ Die Widerrufsbelehrung stammt vom Versicherer.

✅ Es wird kein eigenständiger Maklervertrag online abgeschlossen.

Treffen diese Punkte zu, besteht nach unserer aktuellen Einschätzung regelmäßig kein Anlass, einen eigenen Widerrufsbutton für Versicherungsverträge auf der Makler-Website vorzuhalten.


Hinweis

Diese Einschätzung stellt keine Rechtsberatung dar. Da die gesetzlichen Regelungen zum elektronischen Widerrufsbutton noch neu sind und eine gefestigte Rechtsprechung bislang fehlt, empfehlen wir bei besonderen Konstellationen eine individuelle rechtliche Prüfung durch einen Juristen Ihres Vertrauens.

PHP-Version beim Hoster ändern

Für den Betrieb einer Website kann es notwendig sein, die verwendete PHP-Version beim Hoster anzupassen. Vor einer Umstellung sollte geprüft werden, ob die eingesetzte Website-Software sowie verwendete Plugins, Themes oder eigene Skripte mit der neuen PHP-Version kompatibel sind.

Nach der Umstellung sollte die Website unmittelbar getestet werden. Treten Fehler auf, kann – sofern der Hoster dies anbietet – zunächst wieder auf die vorherige PHP-Version zurückgestellt werden.

IONOS

Quelle: Offizielle IONOS-Anleitung: Aktive PHP-Version anzeigen oder ändern

  1. Im IONOS Konto anmelden.
  2. Über das Menü den Bereich Hosting aufrufen.
  3. Falls mehrere Hosting-Verträge vorhanden sind, den gewünschten Vertrag auswählen.
  4. In der Kachel PHP auf Verwalten klicken.
  5. In der Übersicht die Domain auswählen, für die die PHP-Version geändert werden soll.
  6. Die gewünschte PHP-Version auswählen.
  7. Die Änderung mit Speichern bestätigen.
  8. Warten, bis die neue PHP-Version aktiviert wurde, und anschließend die Website auf ihre Funktion prüfen.

Hinweis: Bei mehreren Domains können bei IONOS unterschiedliche PHP-Versionen je Domain eingestellt werden. Bei Managed-WordPress- und MyWebsite-Produkten wird die PHP-Version dagegen von IONOS verwaltet und kann nicht auf diesem Weg geändert werden.

STRATO

Quelle: Offizielle STRATO-Anleitung: PHP-Einstellungen im Hosting-Paket ändern

  1. Im STRATO Kunden-Login anmelden.
  2. Über das Drei-Punkte-Menü das gewünschte Hosting-Paket auswählen.
  3. Den Bereich Datenbanken und Webspace öffnen.
  4. PHP-Version einstellen auswählen.
  5. Die gewünschte PHP-Version auswählen.
  6. Die Einstellung speichern.
  7. Nach der Umstellung die Website auf ihre Funktion prüfen.

Hinweis: STRATO bietet im Kunden-Login die jeweils angebotenen aktuellen PHP-Versionen zur Auswahl an. Ältere PHP-Versionen können unter bestimmten Voraussetzungen nur über eine .htaccess-Konfiguration beziehungsweise im Rahmen des STRATO PHP Extended Support genutzt werden.

Host Europe

Quelle: Offizielle Host-Europe-Anleitung: PHP-Version wechseln

  1. Im Host-Europe-KIS anmelden.
  2. Zu Produktverwaltung wechseln.
  3. Den gewünschten Produktbereich auswählen und Konfigurieren öffnen.
  4. Den Bereich Skripte & Datenbanken aufrufen.
  5. PHP-Versionen auswählen.
  6. Falls erforderlich, zunächst die gewünschte verfügbare PHP-Version auswählen.
  7. Beim entsprechenden Domainverzeichnis beziehungsweise Vhost-Pfad die gewünschte PHP-Version festlegen.
  8. Die Einstellung speichern.
  9. Nach der Änderung die zugehörigen Domains und Anwendungen auf ihre Funktion prüfen.

Hinweis: Bei Host Europe kann die PHP-Version abhängig vom Verzeichnis festgelegt werden. Dadurch können unterschiedliche Websites beziehungsweise Anwendungen innerhalb eines Pakets mit unterschiedlichen PHP-Versionen betrieben werden.

Häufig gestelle Fragen rund um Makler-Websites (FAQ)

Allgemeines

Ich brauchte bisher keine Homepage, warum soll ich also jetzt eine kaufen?

Dafür gibt es mehr Gründe, als Sie vielleicht vermuten.

Nur wenige Beispiele: wir hatten den Corona-bedingten Lockdown. Laufkundschaft im Büro? Fehlanzeige!

Um Informationen für Kunden nicht nur telefonisch zu erläutern, sondern Sie zu visualisieren, dafür dient die Homepage als geeignetes Portal.
Die Anzahl der Smartphone-Nutzer in Deutschland wächst weiter und beläuft sich im Jahr 2019 auf rund 58 Millionen. Die intelligenten Mobiltelefone sind für viele ein wichtiger Teil des alltäglichen Lebens geworden. Ihr wichtigster Kunde, ob Privatperson oder Unternehmen, gehört auch dazu! Sie bieten diesem Kunden mit Ihrer Homepage die Chance, sich 24 Stunden rund um die Uhr mit Ihrem Versicherungsangebot vertraut zu machen.

Ich habe Fragen zu meiner Rechnung, an wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich für Fragen zu Rechnungen an unser Team der Maklerbetreuung.

Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 0921/990921-0 oder per E-Mail unter service[at]versicherungsmarkt.de.

Ich habe kein Logo - braucht meine Homepage ein Logo? Erstellen/überarbeiten Sie Logos?

Braucht Ihre Unternehmung ein Logo? Wenn nicht, dann braucht auch Ihre Homepage kein Logo.

Für den Aufbau einer Marke, zur Wiedererkennung oder auch Identifizierung ist ein Logo aber mehr als nur hilfreich. Gerne erstellen und/oder überarbeiten wir für Sie ein/Ihr Logo.
Das erhält natürlich dann auch Einzug in Ihre Homepage, die sich in Farbe und Gestaltung daran orientiert.

Warum soll ich in meine Homepage neu investieren, zahlt sich das aus?

Wer seine Homepage nicht ständig auf dem Laufenden hält, und somit auch nicht bereit ist, etwas zu investieren, der kann nicht erwarten, dass diese Untätigkeit von Interessenten honoriert wird.

So wie Sie von Ihren Kunden erwarten, dass sie sich neuen Versicherungsherausforderungen stellen (E-Bike, Drohnen, Cyber, …), erwarten Ihre Kunden von Ihnen, dass sie auf vielfältige Art und Weise mit Ihnen kommunizieren können. Letztlich kann man seine Kunden auch dahingehend „erziehen“, die Makler-Homepage als ein Portal für Informationen und Kommunikation z.B. in Schadenfällen zu verwenden.

Sie sparen Zeit und Arbeitskraft für Ihre Bestandskundenpflege und bedienen gleichzeitig viele Interessenten.

Wenn ich mit einer Starter-Homepage beginne und ich möchte nach einem Jahr auf eine Designpool-Variante wechseln, muss ich dann den kompletten Preis bezahlen?

Eine Designpool-Variante ist kein Upgrade einer Starter-Homepage.

Beide Varianten sind vollwertige Homepages, die individualisiert werden können.
Der "Wechsel" zu einer Designpool-Variante hat damit zur Folge, dass die neue Variante komplett für Sie entwickelt wird. Der Preis resultiert also aus dem Aufwand.
Eine Anrechnung des Kaufpreises der Starter-Homepage können wir daher leider nicht gewähren.

Ist bei Ihnen SEO mit im Preis inbegriffen?

SEO, wie man es im Allgemeinen als „Suchmaschinenoptimierung“ kennt, ist sehr vielfältig.

Möchten Sie sich über die Auswüchse und deren Abzweigungen (SEM, SXO, …) unterhalten, so stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Selbstverständlich enthalten von uns erstellte Websites bereits ein gutes Mindestmaß an Optimierungen, sodass eine Maschinenlesbarkeit grundsätzlich gewährleistet ist.

Matomo - was ist das und wofür brauche ich das?

Matomo ist ein Open-Source-Webanalyse-Tool, das ähnlich wie Google Analytics funktioniert. Es hilft, das Verhalten von Website-Besuchern zu tracken und zu analysieren. Matomo hebt sich durch den Datenschutz hervor, da es auf eigenen Servern betrieben werden kann und die Kontrolle über die Daten behält.

Der Einsatz von Matomo ist sinnvoll und empfehlenswert, um den Erfolg von Kampagnen oder der gesamten Website detailliert und datenschutzkonform auszuwerten.

Warum zu versicherungsmarkt.de wechseln?

Weil wir die Experten für Makler-Homepages sind.

Für Ihre professionelle Maklerhomepage braucht es ein Team, das aus Webmastern, Programmierern, Webdesignern, Kaufleuten, Presse-Redakteuren und ganz wichtig: Versicherungsmaklern besteht. Dieses Team finden Sie bei uns!
Wir verstehen Ihre Sprache und wir erklären Ihnen unsere Aufgaben so, dass Sie diese zu Ihrem Vorteil verstehen.

Das Beste: Sie brauchen bei uns nicht selbst zu programmieren oder sich gar in ein aufwendiges Redaktionssystem hineinzudenken. Ein Anruf oder eine E-Mail und es ist für Sie erledigt.

Was ist der Content und die Wartung? Ich dachte die Landingpages sind kostenlos für VEMA-Partner?

Sie profitieren mit dem Content von unserer breiten Palette redaktionellen Inhalts zu vielen Versicherungsthemen des privaten und gewerblichen Bereiches.

Zusätzlich arbeiten wir stets für Sie im Hintergrund, um Ihre Homepage auf dem aktuellsten Stand (auch technisch) zu halten. Wir sind jederzeit bei Fragen und Änderungen für Sie da, damit Sie sich auf Ihr Tagesgeschäft konzentrieren können.

Die VEMA gibt den kostenlosen Landingpages mit professionellen Inhalten den perfekten Rahmen innerhalb Ihres Internetauftritts. Wir verlinken sie – auf Wunsch – automatisch im Content.

 

Webdesign

Aktualisieren Sie unsere Homepage automatisch?

Ja, wir aktualisieren unsere Inhalte auf Ihrer Homepage automatisch.

Ihre individuellen Inhalte (z.B. die Mitarbeiter-Seite) aktualisieren wir auf Ihren Zuruf hin.

Updates von Programmiersprachen begleiten wir, soweit es geht, doch es wird über die Jahre oder aus anderen Gründen einen Zeitpunkt geben, in dem das nicht mehr möglich sein wird. Dann werden wir rechtzeitig mit einem Angebot zur Neuprogrammierung vorstellig.

Ich brauchte bisher keine Homepage, warum soll ich also jetzt eine kaufen?

Dafür gibt es mehr Gründe, als Sie vielleicht vermuten.

Nur wenige Beispiele: wir hatten den Corona-bedingten Lockdown. Laufkundschaft im Büro? Fehlanzeige!

Um Informationen für Kunden nicht nur telefonisch zu erläutern, sondern Sie zu visualisieren, dafür dient die Homepage als geeignetes Portal.
Die Anzahl der Smartphone-Nutzer in Deutschland wächst weiter und beläuft sich im Jahr 2019 auf rund 58 Millionen. Die intelligenten Mobiltelefone sind für viele ein wichtiger Teil des alltäglichen Lebens geworden. Ihr wichtigster Kunde, ob Privatperson oder Unternehmen, gehört auch dazu! Sie bieten diesem Kunden mit Ihrer Homepage die Chance, sich 24 Stunden rund um die Uhr mit Ihrem Versicherungsangebot vertraut zu machen.

Ich habe kein Logo - braucht meine Homepage ein Logo? Erstellen/überarbeiten Sie Logos?

Braucht Ihre Unternehmung ein Logo? Wenn nicht, dann braucht auch Ihre Homepage kein Logo.

Für den Aufbau einer Marke, zur Wiedererkennung oder auch Identifizierung ist ein Logo aber mehr als nur hilfreich. Gerne erstellen und/oder überarbeiten wir für Sie ein/Ihr Logo.
Das erhält natürlich dann auch Einzug in Ihre Homepage, die sich in Farbe und Gestaltung daran orientiert.

Kann ich auch Bewertungen von anderen Portalen in meine Homepages einbinden (z.B. ProvenExpert, vmarkt-Rating, und alle Dienste, die dafür vorgesehen sind)?

Ja, eine Einbindung anderer Bewertungsportale ist möglich.

Dazu legen Sie ein entsprechendes Profil beim jeweiligen Anbieter an. Dort erhalten Sie i.d.R ein sog. Code-Snippet, also einen Programmschnipsel, den Sie uns einfach zusenden. Wir kümmern uns dann um den Rest.

Kann ich bei einer Starter Homepage überhaupt eigene Inhalte wie Rechnerlinks einbinden lassen?

Ja, die Einbindung von Rechnerlinks ist möglich. Eine Begrenzung der Anzahl gibt es hier nicht.

Können wir auf die neueste PHP-Version umstellen, oder wirkt sich das auf die Homepage aus?

Unsere neueren Websites sind so entwickelt, dass sie immer mit der aktuellen PHP-Version kompatibel sind. Es sollte aber mindestens die PHP Version 8.0 auf Ihrem Server installiert sein.

Haben Sie bereits eine ältere Website von uns, ist es ratsam, diese nach einer PHP-Umstellung umfassend zu kontrollieren. Sollten sich Kompatibilitätsprobleme zeigen, so können wir diese i.d.R. in kürzester Zeit beheben.

Grundsätzlich gilt: Sie sollten immer die PHP-Version benutzen, die Ihr Provider empfiehlt.

Muss eine Abgabe an die Künstlersozialkasse geleistet werden?

Nein, eine Abgabe an die Künstlersozialkasse ist für unsere Leistungen nicht nötig, da wir eine GmbH und damit nicht abgabepflichtig sind.

Warum soll ich in meine Homepage neu investieren, zahlt sich das aus?

Wer seine Homepage nicht ständig auf dem Laufenden hält, und somit auch nicht bereit ist, etwas zu investieren, der kann nicht erwarten, dass diese Untätigkeit von Interessenten honoriert wird.

So wie Sie von Ihren Kunden erwarten, dass sie sich neuen Versicherungsherausforderungen stellen (E-Bike, Drohnen, Cyber, …), erwarten Ihre Kunden von Ihnen, dass sie auf vielfältige Art und Weise mit Ihnen kommunizieren können. Letztlich kann man seine Kunden auch dahingehend „erziehen“, die Makler-Homepage als ein Portal für Informationen und Kommunikation z.B. in Schadenfällen zu verwenden.

Sie sparen Zeit und Arbeitskraft für Ihre Bestandskundenpflege und bedienen gleichzeitig viele Interessenten.

Was kann ich alles am Design der Homepage ändern?

Das ist im Grunde erst einmal abhängig von Ihrem Tarif (Individuell, Designpool, Starter, Onepager).

Generell gilt, dass Farben, Bilder und Schriften auf Sie und Ihre CI abgestimmt werden können.
Sie entscheiden, welches Design am besten zu Ihnen passt.

Wenn Sie Elemente beeinflussen und persönlich auf sich zugeschnitten haben wollen, sprechen Sie uns gerne an. Wir können Sie beraten und mit Ihnen das beste Paket für Ihre Ansprüche finden.

Was sind „fliegende Fenster“?

Darunter verstehen wir Elemente in Ihrer Homepage, die mit zeitlicher Verzögerung erscheinen.

Ein Verzögerungseffekt ist u.a. das Hineingleiten/Fliegen in die Seite.

Welche Kosten entstehen, wenn eigene oder fremde Inhalte integriert werden? Können wir selbst Änderungen an unserer Homepage vornehmen?

Unser Content- und Wartungsservice deckt nahezu 95% aller bekannten Änderungswünsche und Ergänzungen an Ihrer neuen Homepage ab. Sie sollen dabei nichts selbst programmieren oder Ihnen fremde Redaktionssysteme nutzen müssen. Sie greifen zum Telefonhörer oder senden eine E-Mail und es ist für Sie erledigt.

Sollten Ihre Wünsche den üblichen Rahmen sprengen, melden wir uns rechtzeitig, zeigen Ihnen Möglichkeiten und Alternativen auf und nur wenn Sie auf die „Sprengung“ bestehen, erfolgt ein Angebot für eine Berechnung, die abhängig von der tatsächlichen Programmierzeit ist.

Wenn ich mit einer Starter-Homepage beginne und ich möchte nach einem Jahr auf eine Designpool-Variante wechseln, muss ich dann den kompletten Preis bezahlen?

Eine Designpool-Variante ist kein Upgrade einer Starter-Homepage.

Beide Varianten sind vollwertige Homepages, die individualisiert werden können.
Der "Wechsel" zu einer Designpool-Variante hat damit zur Folge, dass die neue Variante komplett für Sie entwickelt wird. Der Preis resultiert also aus dem Aufwand.
Eine Anrechnung des Kaufpreises der Starter-Homepage können wir daher leider nicht gewähren.

Wer kümmert sich bei einem Auftrag um was? Agieren und Reagieren!

Sie erteilen den Auftrag und müssen anschließend nur noch reagieren, d.h. wir fordern von Ihnen notwendige Daten für Ihre neue Homepage.
Dabei handelt es sich z. B. um FTP-Zugangsdaten oder Bilder und Material zu individuellen Inhalten.

Des Weiteren implementieren wir unsere kompletten Inhalte in die Vorlage Ihrer neuen Homepage.
Welche Inhalte Sie am Schluss tatsächlich nutzen möchten, bestimmen Sie ganz allein.

Wie lange dauert es von der Auftragserteilung bis zur Fertigstellung der Vorlage / zur Übertragung auf die Domain des Maklers?

Sie erteilen uns einen Auftrag. Dafür herzlichen Dank. Sie bekommen von uns innerhalb von zwei Werktagen eine Auftragsbestätigung nebst Anzahlungsrechnung (40% der gesamten Auftragssumme). Die Bezahlung dieser Anzahlungsrechnung ist Ihr offizieller Startschuss.
Anschließend liefern wir

Ab diesem Moment liegt es nur noch an Ihnen selbst, wie schnell Sie Korrekturen bei Homepages wünschen und nach unserer Bearbeitung die Freigabe zur Onlinestellung erteilen.

Die Bearbeitung von Korrekturen wird stets zeitnah durchgeführt, je nach Art und Umfang Ihrer Änderungswünsche. Durch die Bereitstellung einer Testversion können Sie uns praktisch beim Arbeiten zuschauen.

Was ist der Content und die Wartung? Ich dachte die Landingpages sind kostenlos für VEMA-Partner?

Sie profitieren mit dem Content von unserer breiten Palette redaktionellen Inhalts zu vielen Versicherungsthemen des privaten und gewerblichen Bereiches.

Zusätzlich arbeiten wir stets für Sie im Hintergrund, um Ihre Homepage auf dem aktuellsten Stand (auch technisch) zu halten. Wir sind jederzeit bei Fragen und Änderungen für Sie da, damit Sie sich auf Ihr Tagesgeschäft konzentrieren können.

Die VEMA gibt den kostenlosen Landingpages mit professionellen Inhalten den perfekten Rahmen innerhalb Ihres Internetauftritts. Wir verlinken sie – auf Wunsch – automatisch im Content.

Wie beginnt ein Auftrag? Was muss ich tun? Was brauchen Sie von uns?

Sie erteilen uns einen Auftrag. Dazu genügt uns Ihr Wort am Telefon oder das geschriebene Wort per E-Mail.

Sie erhalten anschließend von uns eine Auftragsbestätigung sowie eine Anzahlungsrechnung (40% der gesamten Auftragssumme) per E-Mail. Sie bezahlen diese Rechnung, das ist Ihr offizieller Startschuss.

Des Weiteren erhalten Sie von uns Formulare für rechtlich notwendige Dinge zu Ihrer Homepage, als auch zur SEPA-Lastschrift für den Content-und Wartungsservice.
Sie senden die Formulare zurück und können uns gleichzeitig per E-Mail Bilddateien wie z.B. Ihr Logo, Ihre Wunschthemen, Mitarbeiter etc. sowie weitere inhaltliche Dateien wie PDFs, Textdateien etc. zukommen lassen.

Wenn uns etwas davon vorliegt, so bauen wir es bereits in unsere gemeinsame Besprechungsvorlage ein.

Wieso kostet der Bilderwechsel extra, wenn doch Bilder wechseln in der Homepage im Content- und Wartungsvertrag enthalten sind.

Der Bild-Wechsel oder auch Slider ist ein eigenes Skript, das meist im Top-Bereich einer Homepage zu finden ist und mehrere Bilder hintereinander mit einem Wechseleffekt wie einen Film abspielt.

Der Preis für dieses Skript, der auch nur im Tarif Starter anfällt, rechtfertigt sich auf Grund des zusätzlichen Aufwands, der beim Einabu des Skriptes und beim Setzen der Bilder entsteht.

Ein Bild (Mitarbeiter, Thema, Logo, etc.) auf Ihren Seiten zu tauschen, ist in unserem Content- und Wartungsservice inbegriffen.

Wo liegt der Unterschied zwischen Starter und Designpool außer im Preis?

Bei der Starter Variante handelt es sich um eine standardisierte Website, die mehrfach verkauft wird.
Die Designpool-Variante hingegen gilt als Unikat und wird speziell für Sie entwickelt.

Eine genaue Definition und Gegenüberstellung der Leistungsmerkmale finden Sie auf unserer Website.

Wohin kann ich mich bei Fragen wenden?

versicherungsmarkt.de GmbH
Herr Peter Frankmölle
Tel.: 0921 / 99 0921-0 bzw. 0921 / 99 0921-22
E-Mail: service@versicherungsmarkt.de bzw. peter.frankmoelle@versicherungsmarkt.de